Bewilligungen

Gewisse Veranstaltungen an der ETH Z¨¹rich m¨¹ssen vorab bewilligt werden. In der Regel dauert die Pr¨¹fung zwei Wochen.

Grundvoraussetzungen

Gem?ss Raumben¨¹tzungsreglement der ETH Z¨¹rich k?nnen Veranstaltungen, Aktionen/Einrichtungen, Verteilaktionen von externen Anbietern nur dann an der ETH stattfinden, wenn ein direkter Bezug zur Lehre und Forschung besteht.
Ob eine externe Veranstaltung Bezug zur ETH hat, best?tigt eine berechtige ETH-??Einheit durch die ?bernahme eines Patronats.

Sie planen eine Veranstaltung oder Aktivit?t, die eines der folgenden Merkmale aufweist? Dann ist diese bewilligungspflichtig und wir bitte Sie, einen Antrag auf Servix einzureichen.

Allgemein

  • Dauer ¨¹ber regul?re Geb?ude?ffnungszeit hinaus (inkl. Auf-?/Abbau)
  • Veranstaltungsdauer mehr als zwei Tage
  • Ausstellung oder Messe
  • Roadshow oder Firmenpr?sentation
  • Promotion (generell)
  • Verkaufsaktion
  • Feierlichkeit, unabh?ngig von akademischen Veranstaltungen, wie z. B. Party, Bar-?Abend, Weihnachtsfeier
  • Einsatz von Grill oder Kochstellen
  • Ab 500 Personen
  • Mit Sponsoren
  • ?ffentliche F¨¹hrung, private Gruppentour
  • Film-?/Fotoaufnahmen
  • Unbemannte Fahr-? bzw. Flugzeuge (z. B. Drohnenfl¨¹ge)

Aussenbereich

  • Forschungen, ?bungen (z. B. Bodenbohrungen/Messungen)
  • Freiluftkinos
  • Getr?nke-/Essensst?nde
  • Modellbauten (Exponate, Bauwerke)
    Soll das Modell l?nger als ein Monat pr?sent sein, muss eine Baubewilligung der Stadt Z¨¹rich eingeholt werden.
  • Musikdarbietungen
  • Sportveranstaltungen, Trib¨¹nen und Zeltbauten

Im Speziellen

  • Veranstaltungen von ETH-?nahen Einheiten (ausserordentliche Benutzung)
    • Institutionen des ETH-?Bereiches oder Oberbeh?rden der ETH
    • Partnerorganisationen der ETH
    • Universit?t Z¨¹rich
  • Veranstaltungen von externen Einheiten (Benutzung durch Dritte)
  • Alle Veranstaltungen im Audi Max ben?tigen eine Bewilligung der ETH-?Bewilligungsstelle.

Bearbeitungsdauer

Als Grundlage f¨¹r die Bearbeitung von Bewilligungsantr?gen dient das Raumben¨¹tzungsreglement der ETH Z¨¹rich. Zus?tzlich kommen interne Richtlinien zum Zug, die eine einheitliche Bewilligungspraxis gew?hrleisten.

Ob eine Bewilligungspflicht besteht, ist nicht in jedem Fall abschliessend zu beurteilen. Nehmen Sie im Zweifelsfall mit uns Kontakt auf.

Bewilligungspflicht/Bewilligungspraxis

Bitte beachten Sie, dass wir f¨¹r die internen Abkl?rungen einige Zeit ben?tigen. Diese ist abh?ngig von der Komplexit?t der jeweiligen Veranstaltung/Aktion.

Ablauf

  1. Gesuchstellende: Reicht das Gesuch oder Konzept via Servix ein.
  2. Bewilligungsstelle: Kl?rt Bewilligungspflicht, nimmt Erstbeurteilung des Konzeptes vor (allenfalls R¨¹ckfragen und Korrekturen).
  3. Bewilligungsstelle: Gibt Gesuch bei involvierten Stellen in Vernehmlassung und kl?rt Machbarkeit bei Bedarf.
  4. Bewilligungsstelle: Sammelt R¨¹ckmeldungen und erstellt Entscheid (Bewilligung/Auflagen/Absage).
  5. Gesuchstellende: Entscheid der Bewilligungsstelle erfolgt per E-?Mail oder direkt in Servix.

Involvierte Stellen

Komplexe Gesuche werden folgenden ETH-Stellen zur Beurteilung vorgelegt:

  • Facility Services
  • Sicherheit, Gesundheit, Umwelt (SGU)
  • Rektorat und Akademische Dienste
  • Ó¢»ÊÓéÀÖ Services
  • Koordinator Partnerorganisationen
  • Portfoliomanagement
  • Hochschulkommunikation (HK)
  • Stab Wissenschaftskoordination

Bewilligungen der Stadt Z¨¹rich

Die von der ETH-?Bewilligungsstelle ausgestellten Bewilligungen sind interner Natur. Sie ersetzen nicht die allf?llig n?tige Bewilligung der Stadt Z¨¹rich.

F¨¹r Veranstaltungen an der ETH Z¨¹rich ben?tigen Sie eine Bewilligung der Stadtpolizei Z¨¹rich, wenn Folgendes geplant ist:

  • im Freien Verst?rkeranlagen einzusetzen.
  • im Freien Fahrnisbauten (Zelte, B¨¹hnen, Schaustellgesch?fte) aufzubauen.
  • Getr?nke und Speisen f¨¹r die ?ffentlichkeit gegen Entgelt abzugeben.

Sollte eines dieser Kriterien auf Ihre Veranstaltung zutreffen, nehmen Sie bitte mindestens sechs Wochen vorher mit uns Kontakt auf. Wir stellen Ihnen das entsprechende Gesuchsformular zu.

Baubewilligung

Das Positionieren von Exponaten auf dem Gel?nde der ETH Z¨¹rich sowie jegliche Bauvorhaben ben?tigen u. U. eine Bewilligung der Stadt Z¨¹rich.

Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 3 Monate betragen! Bitte nehmen Sie fr¨¹hzeitig mit uns Kontakt auf.

F¨¹r die Bewilligung von wissenschaftlichen Exponaten und Bauten gilt ein spezifischer, ETH-?interner Prozess. Abh?ngig von der Positionierung, Gr?sse und Eigenheit des Projekts gibt es dabei unterschiedliche Vorgehensweisen.

Definition ?Patronat f¨¹r eine Veranstaltung Dritter?

Erg?nzend zum Raumbenutzungsreglement und der Veranstaltungs-Policy der ETH Z¨¹rich ist unter Abschnitt 4 Folgendes festgehalten:

Benutzung durch Dritte Art. 9
Zweck der Benutzung durch Dritte: F¨¹r Veranstaltungen Dritter k?nnen R?ume zur Verf¨¹gung gestellt werden. In erster Linie werden Veranstaltungen ber¨¹cksichtigt, die auf die Ausbildung und auf die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse ausgerichtet sind.
Konkret heisst dies, dass Veranstaltungen Dritter einen direkten Bezug zur und/oder einen Nutzen f¨¹r die ETH aufweisen m¨¹ssen. Um dies zu belegen, ben?tigen Veranstaltungen Dritter zwingend ein Patronat einer ETH internen Stelle.

Als Patronatsgeber sind ausschliesslich folgende Personen berechtigt:

  • Mitglieder der Schulleitung
  • Vorsteherinnen, Vorsteher der Ó¢»ÊÓéÀÖ der ETH Z¨¹rich
  • Professorinnen, Professoren der ETH Z¨¹rich
  • Leitende der Abteilungen
  • Gesch?ftsf¨¹hrende der ETH Z¨¹rich Foundation
  • Gesch?ftsf¨¹hrende der ETH Industry Relations

Mit der ?bernahme eines Patronats best?tigt der Patronatsgeber, die Patronatsgeberin, dass die Veranstaltung einen direkten Bezug zur ETH und/oder einen Nutzen f¨¹r die ETH aufweist.
Er oder sie ¨¹bernimmt eine inhaltliche und organisatorische Verantwortung f¨¹r den Anlass.

Die patronatsgebende Person ¡­

... ¨¹bernimmt die Verantwortung daf¨¹r, dass die Veranstaltung inhaltlich sowie reputationsm?ssig zur ETH passt und einen direkten oder indirekten Nutzen f¨¹r die ETH aufweist.
... gew?hrleistet, dass es sich beim Veranstalter um eine anerkannte Institution handelt.
... garantiert, dass es sich um keine rein kommerzielle Veranstaltung handelt.
... stellt sicher, dass die Veranstaltung den Bestimmungen des Raumben¨¹tzungsreglements entspricht.
... bringt sich nach M?glichkeit inhaltlich selbst in die Veranstaltung mit ein.
... ¨¹bernimmt idealerweise eine gewisse organisatorische Verantwortung f¨¹r den Anlass bzw. unterst¨¹tzt den Veranstalter, die Veranstalterin bei der Umsetzung.

Patronate, die aus reinem Goodwill gegen¨¹ber Veranstaltenden ¨¹bernommen werden, sind ausdr¨¹cklich nicht erw¨¹nscht.

Kontakt

Bewilligungsstelle

ETH Z¨¹rich
Ó¢»ÊÓéÀÖ Services
Binzm¨¹hlestrasse 130
OCT G55
8092 Z¨¹rich
Schweiz

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